AGB

Verkaufs-, Liefer-und Zahlungsbedingungen

 

1. Angebote  

a) Kostenvoranschläge sind unverbindlich.

    Meine Angebote sind in allen Teilen freibleibend.  

b) Maßgebend für das Vertragsverhältnis ist ausschließlich der Inhalt meiner  

    Auftragsbestätigung. Mündliche und fernmündliche Abmachungen sind nur

    gültig, wenn sie mir anschließend schriftlich bestätigt worden sind.

 

2. Preise  

Die Preise verstehen sich ab Hersteller.

Sie schließen Mehrwertsteuer, Verpackung, Frachtkosten, Montage, Zoll und sonstige Nebenkosten nicht ein. Diese sind zusätzlich vom Besteller zu tragen.

Erhöhen sich die Preise durch Kostenfaktoren (z. B. Preise durch Frachten, Materialkosten usw.) zwischen Vertragsabschluss und Lieferung, so bin ich berechtigt die Preiserhöhung anzupassen und zu fordern.

 

3. Versand  

a) Wenn keine besondere Versandart ausdrücklich vereinbart wird,  

     liegt diese in meinem Ermessen. Der Versand erfolgt auf Gefahr des

     Bestellers, auch bei ausnahmsweise vereinbarter frachtfreier Lieferung.  

     Die Gefahr geht auf  den Besteller über, mit der Übergabe an ihn selber,  

     des Spediteurs, spätestens jedoch beim Verlassen des Herstellers. Versand,   

     Auswahl der Transportmittel und des Transportweges sowie die  

     zweckentsprechende Verpackungen werden von mir mit der gebotenen  

     Sorgfalt aber ohne Übernahme einer Haftung bewirkt. Erfolgt die Lieferung  

     durch eigene Fahrzeuge, wird auch keinerlei Haftung für Abladeschäden  

     übernommen, unabhängig davon, von wem die Abladung vorgenommen wird.  b) Eine Versicherung erfolgt nur auf ausdrückliches Verlangen und auf Kosten  

    des Bestellers.  

c) Die Verpackung wird selbstkostend berechnet.

 

4. Abnahme  

Da die Maschinen von Hand angefertigte Einzelstücke und für den Kunden individuell angefertigt werden, besteht eine Abnahmepflicht. Bei Nichtabnahme behalte ich mir vor, 25 % des Brutto-Preises wie im Kostenangebot/Auftragsbestätigung ausgewiesen, einzufordern.

 

5. Lieferzeit  

a) Die Lieferzeit wird in der Auftragsbestätigung unverbindlich genannt,  

    jedoch nicht vor Klärung aller Auftragseinzelheiten. Alle von mir gemachten  

    Liefertermine, werden nach dem besten Ermessen gegeben. Sie sind nur als  

    annähernd und für mich als unverbindlich zu betrachten. Höhere Gewalt,  

    Ereignisse (z. B. Krankheit)  die mir die Lieferung wesentlich erschweren  

    oder unmöglich machen, berechtigen mich die Lieferung um die Dauer der  

    Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom  

    Vertrag, so weit er noch nicht erfüllt ist  zurückzutreten.  

b) Ansprüche auf Schadenersatz wegen Verzuges oder Nichterfüllung sind  

    ausgeschlossen.  

c) Komme ich in Verzug, so kann der Besteller nach Ablauf einer von schriftlich

    zu setzenden Nachfrist von mindestens zwei Monaten vom Vertrag insoweit   

    zurücktreten.

d) Nach- sowie Lieferfristen gelten in jedem Fall als eingehalten, wenn bis zu  

    ihrem  Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die  

    Versandbereitschaft  mitgeteilt ist.

 

6. Zahlung  

Die Maschinen sind bei Abholung oder bei persönlicher Lieferung bar zu bezahlen.

Bei Lieferung per Spedition hat die Zahlung per Vorkasse zu erfolgen.

Die Zahlung hat 2 Tage vor Versand auf meinem Konto zu erfolgen.

Sollte dies nicht geschehen erfolgt  kein Versand.  

 

7. Gewährleistung  

a) Es werden von mir keine Gewährleistungen oder Schadenersatz übernommen  

    für  Schäden und  Produktionsausfall jeglicher Art, die durch das Siebgut oder  

    durch  den Transport des Siebgutes entstehen.  

    Ferner übernehme ich keine Gewährleistung für die Maschine, wenn das  

    Siebgut  sich mit der Maschine nicht sieben lässt (z. B. langes Wurzelwerk,  

    welches sich um den Antrieb wickeln kann. Oder schwere Steine, welche die  

    Maschine  beschädigen können.) 

b) 2 Jahre Gewährleistung bei privater Nutzung und 1 Jahr bei gewerblicher  

     Nutzung. Ausgenommen von der Gewährleistung ist das Wellengittersieb,  

     da es ein  Verschleißteil ist.  

c) Beanstandungen wegen mangelhafter oder unvollständiger Lieferung sind  

    unverzüglich,  spätestens 5 Tage nach Empfang der Ware schriftlich bei mir  

    und  nicht über Vertreter,  Reisenden oder Dritter mitzuteilen.  

     Andernfalls gelten Lieferungen und Leistungen als genehmigt.  

d) Fristgemäß gemeldete Mängel können von mir nur berücksichtigt werden,  

    wenn der Besteller nachweist, dass der Mangel nicht auf falschen Einbau,  

    falscher Inbetriebnahme, ordnungswidriger Bedienung, Behandlung und  

    Überbeanspruchung der Maschine zurückzuführen ist.  

e) Für Waren, insbesondere eingebaute Fremdfabrikate, die ich selbst von  

    Vorlieferanten bezogen habe, wie beispielsweise Motoren, Getriebe,  

    Schaltgeräte,  Lagerungen und dergleichen,  übernehme ich eine Gewähr nur  

    im  Rahmen meiner Gewährleistungsansprüche gegenüber dem jeweiligen  

    Lieferanten.  

    Die Durchsetzung der Ansprüche gegenüber dem Lieferanten ist Sache  

    des Bestellers. Auf sein Verlangen trete ich ihm die Gewährleistungsansprüche

    ab.  In keinem Fall hafte ich für Korrosionsschäden.  

f)  Im Falle berechtigter Beanstandungen bin ich nach meiner Wahl zu  

    Nachbesserungen, Gutschrift des Minderwertes, Lieferung mangelfreier Teile  

    oder  einer mangelfreien Sache und bei  Unvollständigkeit zu Nachlieferung  

    verpflichtet.  

g) Alle anderen Ansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere

    Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss  

    gilt  insbesondere für Folgeschäden aller Art, insbesondere auch für  

    Bearbeitungskosten, Aufwendungen und Verwendungen, die beim Besteller in     Anlehnung einer beanstandeten Sache erwachsen sind.

    Entscheide ich mich für eine Gewährleistung durch Ersatzlieferung,  

    gehen die Transport-, Verpackungs- und sonstige Nebenkosten zu Lasten des     Bestellers. Der Besteller ist zur Rücksendung der mangelhaften Teile oder  

    Sachen  an mich, frachtfrei verpflichtet.  

h) Für Schwierigkeiten, die sich aus öffentlich-rechtlichenVorschriften, gleichgültig     welcher Art, auch aus solche, die den gewerblichen Rechtschutz betreffen,  

    sich  beim Weiterverkauf oder der Verwendung der gelieferten Ware ergeben  

    sollten,  schließe ich gleichfalls jede Haftung aus.  

i)  Änderungen in der Konstruktion und Ausführung, welche meine Zulieferer   

    vornimmt, sind auch für meine Besteller maßgebend.

 

8. Allgemeines  

a) Abweichende Bestimmungen des Bestellers werden nicht Vertragsinhalt,  

    auch  wenn ich ihnen nicht ausdrücklich widerspreche. Von diesen  

    Bedingungen  abweichende Vereinbarungen gelten nur für das Geschäft,  

    für das sie vereinbart  sind. Sie haben keine rückwirkende Kraft und gelten für  

    spätere Geschäfte nur,  wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.  

b) Diese Bedingungen sind auch dann verbindlich, wenn einzelne Teile von ihnen  

    unwirksam sein sollten.

 

 

DSMB

Drehsiebmaschinen Brandenburger

Heiko Brandenburger 

Niemegker Weg 1

OT Buchholz

14823 Rabenstein-Fläming

 

www.drehsiebmaschinen.de

drehsiebmaschinen@t-online.de

Telefon: +49 (0)33843/920210

Fax:      +49 (0)33843/ 920211

 

Stand: 03.01.2014